Reha Sport ist eine allgemeine Gruppentherapieform und kein Ersatz für ein individuelles und notwendiges Heilmittel (wie etwa Krankengymnastik oder Krankengymnastik am Gerät).
Reha Sport
Reha-Sport nach SGB IX § 43ff wird auf persönlichen Antrag vom Arzt verordnet (Muster 56).
Die Verordnung von Reha Sport fällt nicht unter die Budgetierung Ihres Haus oder Facharztes, sondern muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Sie sind frei in der Wahl eines wohnortnahen, leistungsberechtigten Anbieters. Rehabilitationssport ist zuzahlungsfrei. Die Krankenkassen begrüßen jedoch auf freiwilliger Basis eine Mitgliedschaft in einem Reha-Sportverein. Die Physiowerkstatt kooperiert mit dem Familien- und Jugendsport am Niederrhein e.V. Eine Mitgliedschaft in einem solchen Sportverein ist allerdings für die Teilnahme am Reha-Sport nicht zwingend erforderlich.
Wir führen stündlich Rehasport durch, täglich – da ist auch für Sie etwas dabei.